Erklärung des Forums Deutscher Katholiken

Mit dem Urteil vom 7. Mai 2013, AZ: 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften mit der Ehe verstößt u.E. das Bundesverfassungsgericht gegen Geist und Buchstaben der Verfassung. Artikel 6,1 GG lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“.

Wenn Parteien bzw. Parlamentarier die Gleichstellung von der Ehe mit anderen Formen des Zusammenlebens wollen, dann ist der diesbezügliche Artikel unserer Verfassung mit den Mehrheiten, die dafür vorgesehen sind, zu ändern.

In einer Demokratie ist das Volk der oberste Souverän.

Das Forum Deutscher Katholiken schlägt vor, die notwendig gewordene Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen.

Kaufering, 13. 6.2013

Prof. Dr. Hubert Gindert
(Vorsitzender des Forums Deutscher Katholiken)