Mitglied kann jeder getaufte und gefirmte katholische oder einer mit Rom unierten Kirche angehörender Christ werden, der treu zur hl. Römisch-Katholischen Kirche steht und dessen Lebenswandel nicht im Widerspruch zu Lehre und Regel der hl. Römisch-Katholischen Kirche steht.

Wir erwarten Engagement, Einsatzbereitschaft für die Katholische Kirche und unsere Bruderschaft. Besonders erwarten wir die Bereitschaft zur Weiterbildung im religiösen Bereich. (Vergl. 1 Petrus 3,15)

Kandidaten werden für eine zunächst zweijährige Probezeit aufgenommen, danach können sie als Oboediensritter bzw. Ordensdamen und somit als Vollmitglied in die Gemeinschaft aufgenommen werden. Zur Investitur zum Oboediensritter oder zur Ordensdame ist das Alter von 21 Jahren Voraussetzung.

Nach mindestens 3 Jahren kann der Kandidat die Profess ablegen. Seine Bemühung um ein beispielhaftes, christliches Leben und sein Apostolat belegt das Professmitglied des Ordens mit seinen privaten, einfachen Gelübden nach Can. 1191/1192 CIC: 

- Gelübde der moralischen Unbescholtenheit (professio castitatis)
Verpflichtung, nach einem Leben in christlicher und moralischer Vollkommenheit zu streben.

- Gelübde der Enthaltsamkeit an Eigentum (professio pauperitatis)
Verpflichtung zu einem Leben ohne großen materiellen Aufwand, zur Unterstützung für Arme und Bedürftige und zu einem stillen und bescheidenen Lebensstil

- Gelübde des Gehorsams gegenüber den Oberen gem. Verpflichtungen zum Orden
(professio oboedientiae)
Verpflichtung zu Gehorsam gegen alle Ordensoberen in ordensrelevanten Dingen soweit sie nicht gegen Sitte und Moral oder Vernunft verstoßen.